Informationen zu Hitzefrei

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

eine Woche Hitze liegt hinter uns, in der wir an den Langtagen nach der 6. Std. (14:15 Uhr) den Unterricht beendet haben. 

Unsere Schülerinnen und Schüler werden mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule gebracht und auch wieder abgeholt. Dieser wird auch für die Grundschülerinnen und -schüler eingesetzt, so dass bei extremen Wetterlagen Absprachen mit der Grundschule und dem Schulträger zur Rhythmisierung der Fahrten getroffen werden. Diese Abstimmung fand in der vergangenen Woche statt und wird es auch in der nächsten Woche geben.

Im Unterricht wird darauf geachtet, dass die Belastung der Schülerinnen und Schüler nicht zu hoch ist.

An unseren Wasserspendern in der Mensa und am oberen Kiosk können sich unsere Schülerinnen und Schüler durchgängig mit Wasser versorgen und ihre mitgebrachten Flaschen nachfüllen. Bitte sprechen auch Sie, liebe Eltern, mit ihrem Kind darüber, dieses Angebot zu nutzen und reichlich Wasser zu trinken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

gez. Annemarie Halfar, Schulleiterin

[1]Einzelheiten regelt der Erlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“, den Sie hier(https://bass.schul-welt.de/15402.htm) finden. Darin heißt es unter Punkt 4.5: 

„Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.

Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.“